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Weltkindertag 2008

Weltkindertag am 20. September 2008 – „Kinderrechte ins Grundgesetz“

 
Unsere Aktion zum Weltkindertag am 20. September 2008 in der Gütersloher Innenstadt stand unter dem bundesweiten Motto „Kinderrechte ins Grundgesetz“. Obwohl der Bundesrat gerade am Tag zuvor den Antrag des Landes Bremen zurückgewiesen hatte, lassen wir uns nicht entmutigen, weiter für dieses wichtige Ziel einzutreten.

 
Wir haben bei allen im Stadtrat vertretenen Parteien sowie der Stadtverwaltung einstimmige Unterstützung für unsere Forderung gefunden; der Rat der Stadt Gütersloh wird in Kürze eine Resolution zur Forderung „Kinderechte ins Grundgesetz“ verabschieden.


Vor allem haben wir aber auch die Kinder mit einbezogen. Wir haben über 1.000 Viertklässler befragt, welche Kinderrechte am Wichtigsten sind und dies als „Olympiade der Kinderrechte“ vorgestellt; mit Abstand vorne: das Recht auf gewaltfreie Erziehung, gefolgt von den Rechten auf Gleichbehandlung und Bildung.

Neben unseren eigenen Infoständen haben sich Kinder aus drei Gütersloher Grundschulen mit tollen Stellwänden präsentiert.

Natürlich sollte die Veranstaltung vor allem aber Spaß machen, deshalb war das ganze ein großes Kinderfest mit Hüpfburg, Kinderschminken, Zauberei und vielem mehr. Am Schluss des Festes haben wir den Kinderrechten „Flügel“ verliehen und hunderte Luftballons mit Kinderwünschen aufsteigen lassen.

Es gab ein tolles Medienecho: Neben großen Presseartikeln hat der WDR einen Filmbericht zur Projektarbeit „Kinderechte“ in zwei Grundschulen gesendet. Gleichzeitig war unser Projektsprecher als Studiogast zum Thema „Kinderechte ins Grundgesetz“ eingeladen.

Die "Neue Westfälische" hat am 22. September 2008 berichtet:

 

 
Die Kinderrechte bekommen Flügel:



Zum Hintergrund der Forderung "Kinderrechte ins Grundgesetz"

Ausgehend von der bereits seit dem 06. September 2007 aktiv betriebenen Initiative des Aktionsbündnisses „Kinderrechte“ (UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund) steht die Veranstaltung zum diesjährigen Weltkindertag unter dem bundeseinheitlichen Motto „Kinderrechte ins Grundgesetz“.

Zu dem Motto „Kinderrechte ins Grundgesetz“. hat die Bundesmitgliederversammlung des  Deutschen Kinderschutzbundes ausgehend von der bereits seit dem 06. September 2007 aktiv betriebenen Initiative des Aktionsbündnisses „Kinderrechte“ (UNICEF, Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund) bei den Kinderschutztagen 2008 am 31. Mai 2008 in Bremen als Forderungsgrundlage die so genannte „Bremer Erklärung“ verabschiedet, die in Auszügen wie folgt lautet:


„Mehr als 15 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention und fast 50 Jahre nach der Erklärung der Rechte des Kindes, fordert der DKSB vom Bund und von Ländern endlich die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz, in den Landesverfassungen und den Gemeindeordnungen, um die eingegangene internationale Verpflichtung zu verwirklichen.

Bereits in der Präambel zur Erklärung der Rechte des Kindes aus dem Jahre 1959 wurde zu Recht festgestellt, dass das Kind besonderen Schutzes und besonderer Fürsorge, insbesondere eines angemessenen rechtlichen Schutzes bedarf. Knapp ein halbes Jahrhundert später müssen wir feststellen, dass weder eine gesetzlich klare Verankerung dieser elementaren Kinderrechte erfolgt ist noch dass ausreichende Hilfen und Möglichkeiten zur Verwirklichung dieser Kinderrechte in den Bundes-, Landes- und Kommunalhaushalten bereitgestellt werden. Viele gesetzgeberische Bemühungen sind nur Stück- und Flickwerk.
 

Deshalb schlägt der DKSB folgende Kernelemente für eine Aufnahme in das Grundgesetz vor:

    * Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung
    * Das Recht des Kindes auf soziale Sicherheit und angemessene
    * Lebensbedingungen
    * Das Recht des Kindes auf Schutz und auf vorrangige    Berücksichtigung des Kindeswohls
    * Das Recht des Kindes auf Beteiligung


Das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung

Kinder haben das Recht auf Förderung von Anfang an. Dazu gehören Gesundheitsfürsorge („erreichbares Höchstmaß an Gesundheit“), das Recht auf Bildung um die Chancengleichheit für jedes Kind zu gewährleisten sowie das Recht auf emotionale Sicherheit und stabile Beziehungen. Die Entwicklung der Persönlichkeit eines Kindes darf nicht von sozialer Herkunft, dem Lebensumfeld oder ethnischer Zugehörigkeit abhängig sein.

Das Recht des Kindes auf soziale Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen

Alle Kinder haben ein Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit, um einen ihrer körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung förderlichen Lebensstandard zu erreichen. Solche Leistungen sind eigenständige Rechte der Kinder und als solche unabhängig vom sozialen Status der Eltern als eigene Kindergrundsicherung auszugestalten. Eltern und andere für das Kind verantwortliche Personen sind bei der Wahrung dieser Kinderrechte in geeigneter Weise zu unterstützen.


Das Recht des Kindes auf Schutz und auf vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls


Kinderschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz sind verpflichtet, bei allen Vorhaben und Maßnahmen vorrangig die Interessen und das Wohl der Kinder zu berücksichtigen. Das Vorrangprinzip des Kindeswohls muss einen überragenden Vorzug vor anderen Zielsetzungen haben. Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung müssen verpflichtet werden, ihre Überlegungen zur Sicherung des Vorrangprinzips bei jeder Entscheidung offen zu legen.

Das Recht des Kindes auf Beteiligung
 
Die Beteiligung von Kindern an allen sie betreffenden Entscheidungen und die Befähigung der Kinder hierfür entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife ist der beste Kinderschutz. Starke Kinder haben gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zukunft. Die Verankerung der Beteiligungsrechte von Kindern auf den verschiedenen Ebenen von Bund, Ländern und Gemeinden sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Entwicklung einer demokratischen Zivilgesellschaft.“


Im Rahmen der Kinderschutztage in Bremen hat der Bürgermeister der Stadt Bermen Herr Jens Böhrnsen die feste Zusage gegeben, seitens des Bundeslandes Bremen eine Gesetzesinitiative zur entsprechenden Änderung des Grundgesetzes über den Bundesrat einzubringen.

Der Deutsche Kinderschutzbund hält eine Verankerung des Kinderschutzes im Grundgesetz für eine wichtige Maßnahme, um nachhaltig die Zukunft der Kinder zu verbessern. Das Grundgesetz ist ein bedeutsames Instrument. Es hat Auswirkungen auf die Politik und Planungen auf allen Ebenen. Die Kinderrechte könnten damit zukünftig eingeklagt oder auch Verfassungsbeschwerde eingereicht werden. Uns ist allerdings auch bewusst, dass allein die formale Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz die teilweise brennenden Probleme im Bereich der Bildung und der sozialen Situation vieler Kinder nicht zu lösen vermag. Es darf daher nicht bei einer bloßen Leerformel bleiben, der keine weiteren Schritte folgen. Schon die Diskussion ist jedoch geeignet, dass Thema noch mehr in den Mittelpunkt zu rücken und mehr Bewusstsein für die Bedeutung der Kinderrechte zu schaffen. Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz würde zudem die Bereitschaft fördern, die für die notwendigen Schritte erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Der Kinderschutzbund Gütersloh will im Rahmen der Arbeit „von unten“ mitwirken, auf breiter Ebene ein Bewusstsein für die notwendigen Veränderungen zu schaffen. Das betrifft beim Thema „Kinderrechte“ nicht nur die angestrebte formelle Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz; entscheidend ist natürlich auch die Umsetzung vor Ort auf kommunaler Ebene, z.B. durch die Einsetzung eines „Kinderbeauftragten“.

Gleichzeitig wollen wir auch darstellen, in welcher Form in unserer Stadt die „Kinderrechte“ bereits umgesetzt werden.

Für unser Vorhaben ist es uns gelungen, die Unterstützung der Stadt Gütersloh und sämtlicher im Rat vertretener Parteien zu gewinnen:

Frau Bürgermeisterin Unger hat die Schirmherrschaft über die Veranstaltung übernommen.
Die Fraktionen der CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE  GRÜNEN UND DER FDP politischen Fraktionen im Rat der Stadt Gütersloh haben uns mitgeteilt, unser Vorhaben „voll und ganz“ zu unterstützen.

Wir haben aber vor allem die Kinder und Jugendlichen mit einbezogen und die mehr als 1.000 Viertklässler der Grundschulen in Gütersloh befragt, welche Kinderrechte aus Ihrer Sicht am Wichtigsten sind. Das Ergebnis haben wir am Welkindertag vorgestellt.

Es präsentierten sich darüber hinaus u.a.

    * die Kinderkonferenz der Grundschule Nordhorn
    *  die 4. Klassen der Grundschule Kattenstroth, die das Thema „Kinderrechte“ im Rahmen eines Projektes erarbeitet haben.