Gemeinsam für alle Kinder: Mitglied werden im Kinderschutzbund !

Beitrittserklärung hier

Neues in Kürze

Unser Familiencafé im Fernsehen bei Aktion Mensch, hier geht´s zum Video

--------------------

Jetzt gibt es Bilder zum Weltkindertag 2023!

--------------------

Hier unser

Jahresbericht 2022.

----------------------------

Wir suchen ehrenamtliche MitarbeiterInnen für unser Familiencafé "Kinderleicht".
Nähere Infos finden Sie hier.

----------------------------

gewaltfreierziehen-300x300.png

_______________________________

Besuchen Sie uns auch bei

Instagram

Instagram.jpg

und

facebook.

_______________________________

 

 


Verhaltenskodex

VERHALTENSKODEX
Grundsätze des Kinderschutzbundes Gütersloh e.V.

Die Regeln des Verhaltenskodex gelten für alle ehrenamtlich Tätigen, haupt- und nebenamtlich Beschäftigten im Kinderschutzbund Gütersloh. Nachfolgend werden der Einfachheit halber diese als Mitarbeitende benannt.

1.    Respekt, Wertschätzung und Vertrauen sind die Grundlagen unserer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Wir achten und respektieren die Rechte der Kinder, die wir unterstützen, und die uns und unsere Veranstaltungen besuchen und behandeln sie nach dem Gleichheitsgrundsatz.
Wir entwickeln keine andere ausschließende Beziehung zu einzelnen Kindern.
Wir beschenken einzelne Kinder und Jugendliche nicht, um bei Ihnen kein Gefühl von Schuldigkeit zu erzeugen. Ausnahmen sind mit der Leitung abzusprechen. Persönliche Geschenke und Verabredungen mit Kindern außerhalb der Tätigkeit im Kinderschutzbund bedürfen der Begründung und genehmigten Absprache der Projektleitung, ggf. der Geschäftsführung.

2.    Wir behandeln die Kinder als eigenständige Persönlichkeiten, die die Gestaltung des Kontaktes zu uns selbst bestimmen. Wir drängen ihnen weder Umgangsformen auf, noch verlangen wir von ihnen mehr Preisgabe ihrer Erfahrungen, Gedanken und Gefühle, als sie freiwillig anbieten.
Wir unterstützen Kinder und Jugendliche darin, ihr Selbstbewusstsein, ihre Fähigkeit zur Selbstbestimmung und ihre Identität zu entwickeln.

3.    Wir sind uns der besonderen Verantwortung als Erwachsene und damit als Modell für Kinder bewusst. Wir wahren den betreuten Kindern gegenüber eine auf der Beschreibung unseres Aufgabenfeldes gründende Balance zwischen Nähe und Distanz.

Wir als Mitarbeitende des Kinderschutzbundes Gütersloh haben eine besondere Autoritäts- und Vertrauensstellung und setzen diese ausschließlich zum Wohl der uns anvertrauten Kinder ein.
Wir tragen Sorge für die Wahrnehmung kindlicher Perspektiven und deren Berücksichtigung.


4.    Wir gebrauchen soziale Medien verantwortungsbewusst.
Wir hinterfragen die Gründe für das Fotografieren von Kindern in den Angeboten des Kinderschutzbundes (fachliche Notwendigkeit, Dokumentationszwecke; bei Öffentlichkeitsarbeit ist die schriftliche Einwilligung der Sorgeberechtigten einzuholen), klären sie (bzw. bei ganz Kleinen die Eltern) altersentsprechend darüber auf und holen explizit ihre Erlaubnis ein. Wir respektieren ein „Nein“ der Kinder (Ausnahmen ergeben sich aus dem Schutzauftrag und sind kollegial abzusprechen).
Private Speichermedien dürfen nur ausnahmsweise mit (schriftlicher) Genehmigung der Projektleitung/Geschäftsführung verwendet werden. Sie dürfen weder für private Zwecke noch an Dritte weitergegeben werden und müssen nach Zweckerfüllung gelöscht werden.
Die Möglichkeit zur Fertigung und Veröffentlichung von Fotos im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen (z.B. Weltkindertag) unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen (§ 23 KunstUrhG) bleibt von der vorstehenden Regelung ausdrücklich unberührt.

5.    Wir fragen die Kinder altersentsprechend nach Erlaubnis für Körperkontakt und benennen dessen Zweck (z.B. auf den Stuhl helfen, Jacke ausziehen). Liebevolle Zuwendung (z.B. Umarmung) erfolgt nur als Erwiderung eines kindlichen Bedürfnisses und mit dem Einverständnis der Kinder und dem Ziel Trost zu spenden und das Wohlbefinden des Kindes zu sichern. Wir umarmen nicht zur Befriedigung eigener Bedürfnisse (nach Nähe etc.).

6.    Wir greifen bei Grenzüberschreitungen ein. Äußern Kinder und Jugendliche (selbst empfundene) Grenzüberschreitungen, nehmen wir diese ernst, respektieren sie und gehen ihnen nach.

7.    Wir achten auf einen respektvollen und achtsamen Umgang miteinander. Wir beziehen auch bei sprachlicher Grenzverletzung Position und schreiten ein. In keiner Form des Miteinanders wird sexualisierte Sprache verwendet. Ebenso werden keine abfälligen Bemerkungen oder Bloßstellungen geduldet, auch nicht unter Kindern und Jugendlichen. Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges Verhalten aktiv Stellung. Wir benennen es, tolerieren es nicht und intervenieren aktiv dagegen.

Wir teilen mit den Kindern Erfahrungen aus unserem Privatleben, wenn sie entwicklungsfördernd sind. Probleme in unserem privaten oder Arbeitsleben werden im Kontakt mit Kindern nicht erläutert.

8.    In den einzelnen Arbeitsbereichen gibt es klare Absprachen, welche Tätigkeiten die Mitarbeitenden übernehmen. Diese werden nicht ohne Absprache mit der zuständigen Leitung auf die private Ebene ausgeweitet.

Wir thematisieren frühzeitig jegliche Form sexualisierten Verhaltens und diffusen emotionalen Auffälligkeiten von Kindern.
Für jeden Mitarbeitenden ist klar, wer in seinem Bereich verantwortlicher Ansprechpartner ist. Entsprechende Abläufe (Kommunikationsplan) -auch für Konfliktfälle- werden im Rahmen der Einarbeitung besprochen und schriftlich zur Verfügung gestellt und gemacht (Selbstverpflichtungserklärung).

Es wird eine vertrauensvolle Teamkultur angestrebt, in der auch kritisches Feedback zwischen den Mitarbeitenden angebracht werden kann. Wir thematisieren in der kollegialen Beratung/Supervision Verhaltensweisen/Handlungen von Kolleginnen und Kollegen, die uns außerhalb dieses Verhaltenskodex zu liegen scheinen.

Wir wenden uns an die Projektleitung bzw. die Geschäftsführung, wenn wir nach Behandlung in der kollegialen Beratung/Supervision keine Änderung des Verhaltens/der Handlungen der Kollegin/des Kollegen erkennen können.

9.    Die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt immer bei den Erwachsenen.