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Begleiteter Umgang

Der "Begleitete Umgang" bietet die Möglichkeit, unter der Begleitung von Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle den Kontakt zwischen Kindern und ihren besuchsberechtigten Elternteilen aufzubauen oder zu stabilisieren. Er kann durchgeführt werden bei:

  • einem hohen Konfliktpotential zwischen den Eltern
  • langen Kontaktabbrüchen bzw. zur Kontaktanbahnung
  • Verweigerung der Kinder den Besuchskontakt wahrzunehmen
  • Traumatisiserung der Kinder auf Grund von Gewalterfahrungen
  • drohener Gewalt gegenüber Kindern oder dem anderen Elternteil
  • nicht auszuschließendem Mißbrauch
  • Verdacht auf Entführung durch den Umgangsberechtigten Elternteil

In der Regel wird der "Begleitete Umgang" auf Grund eines Gerichtsbeschlusses oder auf Anraten des Jugendamtes durchgeführt. Das Angebot ist für die Eltern kostenlos.

Eines der Ziele dabei ist es, die Eltern zu befähigen, den Umgang wieder selbständig und in Eigenverantwortung durchzuführen. Daher finden begleitend zu den Besuchskontakten regelmäßige Beratungsgespräche mit den Eltern statt.